Liebe Vereinsmitglieder, Sportler und Sportinteressierte,
was sich leider bereits abgezeichnet hat, ist nun harte Wirklichkeit!
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 07. Januar 2021 die neue gültige Coronaschutzverordnung veröffentlicht.
Demnach ist das Sportverbot auf Sportanlagen nicht nur bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden, es bleib auch der Individualsport auf Sportanlagen untersagt.
Eine Ausnahme davon bildet weiter das Bewegen von Pferden welches aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umgang zulässig ist. Sport- und Trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
Wir bitten um Beachtung.
Anbei die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung, aus der die Änderungen ersichtlich sind. Die Regelungen zum Sport finden sich in Paragraph 9.
Bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Euer Hauptvorstand